Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
20.12.2017
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.12.2017
Entscheidungen im Verfahren
22.10.2014
Termine
03.05.2011
Termine
30.12.2009
Eröffnungen
02.11.2009
Sicherungsmaßnahmen
13.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
19.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006